Freelancer werden

So kannst Du im Internet Freelancer werden

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist freelancer-1024x683.jpgIn Deutschland gibt es rund 1,4 Millionen Freelancer (Freiberufler). Immer mehr Menschen entscheiden sich für diese Art des Arbeitens. Das Internet bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie zum Beispiel: Texte für andere zu schreiben, Grafiken zu erstellen, Videos zu produzieren, und vieles mehr, mit denen Du Freelancer werden kannst.

Am Anfang steht eine Idee, der Wunsch und das brennende Verlangen nach dieser neuen Art der Arbeit. Selbständig berufstätig zu sein ist etwas völlig anderes. Denn von dem einen auf den anderen Tag bist Du komplett für alles verantwortlich. Das hat immer etwas mit Risiko zu tun, hat Vor- und natürlich Nachteile. Das man für alles verantwortlich und somit unabhängig und selbstbestimmt ist, bedeutet auch, dass man die Schuld nur bei sich suchen kann. Und den ersten Kunden zu generieren kann manchmal dauern.

Bei der Auftragssuche, bzw. Auftragswahl helfen Dir Plattformen und Portale, wie zum Beispiel Fiverr.com oder textbroker.de

Was ist ein Freelancer?

Bei Freiberuflern haben wir meist das klassische Bild von den privilegierten Berufen: Ärzte, Rechtsanwälte etc., weil sie besondere Kenntnisse voraussetzen. Diese nötigen Kenntnisse, für einen Bereich oder ein Thema, müssen aber nicht durch ein Studium erreicht werden. Sie müssen bloß wissenschaftlich fundiert sein, also gut recherchiert sein und den Tatsachen entsprechen.

Als Beispiel nehmen wir einen Programmierer oder Designer, der eine Gesundheits-App entwickelt hat. Das ist etwas Wissenschaftliches, was einen hohen gesellschaftlichen Mehrwert bietet. Er kann dann beanspruchen, freiberuflich tätig zu sein.

Und das ist auch juristisch definiert im § 18 Einkommensteuergesetz (EStG). Dort stehen nämlich die Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Es gibt 7 solche Einkommensarten in Deutschland.

Ein großer Vorteil für den Freelancer ist, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss, und dass er nicht verpflichtet ist eine Bilanz zu erstellen. Das Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit sind die Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Zu den Freiberuflern gehören: künstlerische, wissenschaftliche, erzieherische, unterrichtende oder schriftstellerische Tätigkeiten. Außerdem gelten als Freelancer auch die folgenden selbständigen Berufstätigkeiten: Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Berater usw. Im Partnerschaftsgesetzt wurden die Freiberufler auch nochmal definiert (§ 1 Absatz 2 PartGG). Diese Definition kennzeichnet die Freelancer dadurch, dass sie fachlich unabhängig und eigenverantwortlich Dienstleistungen einer höheren Art erbringen.

Die Freelancer-Berufe kann man in 3 Kategorien einordnen.
Die erste sind die Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater. Da ist es ganz klar, wenn man zum Arzt ausgebildet ist und als Arzt tätig ist, ist man freiberuflich tätig.

Kategorie 2 sind künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende oder schriftstellerische Tätigkeiten. Dazu zählen z. B. Yogalehrer, Journalist, wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Die dritte Kategorie ist „ähnliche Berufe“ (katalogähnliche Berufe). Das sind z. B. Altenpfleger, Diätassistent, Baustatiker etc.

Wer kann Freelancer werden?

Freelancer werden kann im Grunde jeder. Für Freelancer sind die folgenden Charaktereigenschaften wichtig: Selbstdisziplin, Organisationstalent, Motivation, Selbstbewusstsein, Verantwortungsbewusstsein, Geduld, Kommunikationsstärke, Lösungsorientiert, realistisch, zuverlässig, risikobereit und flexibel zu sein.

Wie kann man Freelancer werden und Geld verdienen?

Es gibt verschiedene Bereiche, in denen man als Freelancer, online, tätig werden kann. Im Allgemeinen bieten Freelancer ihre Dienste über dafür ausgerichtete Plattformen und Portale an. Wenn Du also Freelancer werden willst, bietet es sich an, dich bei diesen Portalen anzumelden. Dieses ist in der Regel kostenlos.

Du schreibst gerne? Dann ist vielleicht die Plattform Textbroker.de eine gute Adresse für Dich, um mit deiner kreativen Schreibader Geld zu verdienen.

Du erstellst gerne Grafiken, Videos, eBooks, ganze Webseiten, …, ?
In diesem Falle könnte dir die Plattform Fiverr.com die entsprechenden Aufträge bieten.

Für wen eignet es sich Freelancer zu werden?

Es gibt etliche Vorteile für die Freelancer-Arbeit, und jeder, der sie nutzen kann, kann auch Freelancer werden. Das sind z. B. keine Gewerbesteuerpflicht. Ein anderer Vorteil ist: Keine Bilanzierungspflicht, d. h. der Abschluss muss nicht durch eine Gewinn- und Verlustrechnung gemacht werden, sondern kann durch eine einfache Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden. Weitere wichtige Stichpunkte sind der steuerliche Erfassungsbogen und die Buchhaltung für Anfänger.

Vorteil für Freelancer im Bereich Online Marketing ist die gute Aussicht für Ältere. Dafür spricht die Altersstruktur: In dem Bereich Marketing ist der typische Freelancer 41,9 Jahre alt. Die Reichweite (brutto und netto) zeigt, wie viele Personen man durch bestimmtes Medium erreicht. Anhand ihr kann der Preis von Werbebotschaften festgelegt werden. Für seine Ermittlung muss man das Medium, die Zielgruppe und die Periode der Zeit festlegen. Im Onlinebereich kann die Reichweite ziemlich detailliert ermittelt werden.

Was muss man wissen wenn man Freelancer werden will?

Man muss wissen bei einer Gründung, welche Rechtsformen man wählen kann. Es gibt z. B. die Kapitalgesellschaft wie GmbH, AG und UG. Diese kannst Du zwar freiberuflich in Deiner Tätigkeit z. B. als Arzt ausüben, aber das Problem ist bloß, dass Kapitalgesellschaften immer bilanzieren müssen und immer Gewerbesteuern zahlen müssen. D. h. die ganz großen Vorteile gibt es hier nicht. Die Frage ist dann, welche Rechtsform man wählen soll, um freiberuflich tätig zu sein. Da gibt es Einzelunternehmen, die die häufigste Rechtsform ist. Sie hat den riesigen Vorteil, dass Du einfach starten kannst. Du musst nichts regeln, Du hast keinen Mitgesellschafter und bist ein einzelner Unternehmer. Dafür hast Du hier die klassische Haus- und Hofgesellschaft. Das Risiko beim Einzelunternehmer besteht darin, dass Du mit Deinem gesamten privaten Vermögen haftest. Da stehst Du privat komplett für alle Verbindlichkeiten, für Verträge usw. ein. Und das kann in schwieriger Zeit gerade einen belastenden Druck auf einen ausüben. Eine weitere Rechtsform ist die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Dabei braucht man rein theoretisch keinen Gesellschaftervertrag. Es ist aber immer lohnenswert da alles zu regeln, gerade was Fortführung, Verkauf, Auflösung etc. betrifft. Es ist ähnlich wie das Einzelunternehmen mit der kompletten privaten Haftung hinterlegt. Und es gilt das Musketierprinzip „alle für einen, einer für alle“. Wenn jetzt jemand aus der Gesellschaft Entscheidung nach außer hin trifft, haften alle nach außen hin gesamtschuldnerisch. D. h. man steht auch für die Schulden, die jemand anders hat. Hat er das widrig getan, kann man sich das Geld von ihm wieder holen. Dann muss man sich genau überlegen, mit wem man was unternimmt. Weiter gibt es auch die Form Büro oder Praxisgemeinschaft. Hier teilt man sich gemeinsam die Ressourcen (pro Praxis etc.). Die klare Abgrenzung zur GbR ist nicht immer einfach. Deswegen ist es das separate Firmenschild wichtig. Weiterer Fall ist die Partnerschaftsgesellschaft, dabei ist es nur nötig, dass man sich in das Partnerregister eintragen lässt. Sie haftet gesamtschuldnerisch nach außen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Z. B. wenn ein Rechtsanwalt nur einen Fall bearbeitet, dann sind daraus die entstehenden Haftungsansprüche auch nur gegen diesen einen Partner der Gesellschaft zu stellen.
Es gibt für etliche freie Berufe auch Kammern, und sie setzten Ausbildung voraus. Die Aufsicht muss eine Genehmigung erteilen, da wird ein Führungszeugnis und eine Haftpflichtversicherung verlangt. Vorteil der dortigen Versorgungswerke ist, dass sie kapitalgedeckt sind. Bzgl. Werbung muss man sich von der Kammer beraten lassen.
Für künstlerisch tätige gibt es die Künstlersozialkasse. Sie zieht die üblichen Versicherungen ab. Hier gibt es einen 50 % staatlichen Zuschuss.
Wichtig ist noch zu beachten, dass es eine Krankenversicherungspflicht (seit 2009) gibt. Die Einstufung einer evtl. Scheinselbstständigkeit macht die Clearingstelle von der Rentenversicherung in Berlin. Man kann sich auch von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien.

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